Aus gegebenem Anlaß hier nochmal die Voraussetzung zum Schießen im LSK!
Voraussetzung ist, Sie können sich mit einem Personalausweis ausweisen und verfügen über sehr gute Kenntnise der deutschen Sprache in Wort und Schrift, B1 reicht im Normalfall nicht aus, um die Sicherheitsbelehrung…