Ab Freitag, den 19.11.2021 kann der Zugang zum gesamten Schießkeller nur noch auf der Grundlage der 2-G-Regel im Rahmen der Coronapandemie erfolgen.
Wir bitten also alle Besucher, unaufgefordert Genesenen- oder Impfnachweis gemeinsam mit einem gültigen Personalausweis vorzuzeigen.
Wie es dann kommende Woche weitergeht ist abhängig von den morgigen Beratungen der sächsischen Landesregierung.
Und bitte, macht nicht meine Mitarbeiterinnen dafür verantwortlich, sie dürfen, nein müssen nur ausführen!
In diesem Sinne, bleibt Gesund und dann sehen wir uns alle nach überstandener Pandemie wieder.