Nach Anfrage eines Sportschützen und nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Stadt Leipzig kann ich euch folgendes Information weiterleiten:
Für den Schießbetrieb im Leipziger Schießkeller gilt die 3-G-Regeln, heißt, Genesene, Geimpfte und tagesaktuell getestete Personen dürfen am Schießbetrieb teilnehmen UND AUCH NUR AM SCHIEßBETRIEB!!!
Für das Betreten des gastronomischen Teils des Schießkellers gilt die 2-G-Regel, heißt, nur Geimpfte und Genesene dürfen unser gastronomisches Angebot in Anspruch nehmen!!!
Ich bitte Euch, dieses bei Anfragen, Reservierungen und Besuchen in den nächsten Tagen und Wochen im Schießkeller zu berücksichtigen!