Beim Einkaufen, bei Veranstaltungen in Restaurants und Cafés muss keine Maske mehr getragen werden, 2 oder 3G Nachweise entfallen!
Allerdings können die Supermärkte, die Veranstalter und Gastronomen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und auf einer Maske bestehen.
Aus diesem Grund lege ich fest, das Besucher beim Betreten und bei Bewegungen im Schießkeller wenigstens eine medizinische Schutzmaske zu tragen haben!
Auf dem Schießstand können Sportschützen beim Schießen die Maske absetzen, sonstige Teilnehmer am Schießen tragen bitte wenigstens eine medizinische Schutzmaske zum Eigenschutz bzw. zum Schutz der Aufsicht!
Bei Verdacht einer Corona bedingten Erkrankung bitte ich vom Besuch des Schießkellers abzusehen!
Diese Regelung gilt ab 03.04.2022 und bis auf weiteres!
gez. U. Walther