Hallo Sportfreunde,
„…Da die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge den Schwellenwert 35 in Leipzig unterschritten hat, gelten ab dem 28.09.2021 entsprechende Lockerungen bei den Maßnahmen laut §7 der aktuell gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Konkret entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung und die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3-G Regel) bei
: Zugang zur Innengastronomie
Sport im Innenbereich
Der Mindestabstand, die Hygienekonzepte und die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen müssen weiterhin eingehalten werden…“
Quelle und weitere Informationen: www.leipzig.de/coronavirus/