Liebe Sportfreunde und Freunde des sportlichen Schießens,
ein Ende des Lockdown auf Grund Corona scheint langsam am Horizont aufzutauchen.
Wenn ich die Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen richtig gelesen habe verstehe ich sie so:
- Sachsen unterschreitet den 100-ter Inzidenzwert innerhalb von 14 Tagen, dann ist Sport im Innenbereich wieder möglich, wenn die Teilnehmer einen negativen, tagesaktuellen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen können, frühestens aber ab dem 22. März 2021!
- Sachsen unterschreitet den 50-ziger Inzidenzwert innerhalb von 14 Tagen , dann ist Sport im Innenbereich auch ohne Testpflicht für alle Teilnehmer wieder möglich, frühestens aber ab dem 22. März 2021!
Leider wird die Gastronomie ohne Außenbereich in der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen mit keinem Wort erwähnt 🙁 !
Diese ganzen Informationen bitte unter Vorbehalt betrachten, 1. kann keiner die Entwicklung der Inzidenzwerte sicher voraussagen und entsprechende Rückfallregelungen sind ja in der Schutzverordnung bereits enthalten, 2. übernehme ich keine Garantie für meine Interpretation betreffs eventuell möglicher Öffnungszenarien!
Grüße und bleibt weiterhin gesund!
U. Walther